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Aktenzeichen IV 632/17

Datum 04.01.1918

Leitsatz 1. Die von den Arbeitern einer Fabrik mittels einer Kontrolluhr auf ihren Lohnkarten zum Zwecke der Feststellung ihrer Arbeitszeit zu machenden Stempelaufdrücke als Privaturkunden im Sinne des § 267 StGB. 2. Unberechtigte Herstellung durch einen anderen als falsche Anfertigung einer Urkunde. 3. Gebrauchmachen zum Zwecke der Täuschung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1230065

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