zurück
Aktenzeichen IV 632/17
Datum 04.01.1918
Leitsatz 1. Die von den Arbeitern einer Fabrik mittels einer Kontrolluhr auf ihren Lohnkarten zum Zwecke der Feststellung ihrer Arbeitszeit zu machenden Stempelaufdrücke als Privaturkunden im Sinne des § 267 StGB. 2. Unberechtigte Herstellung durch einen anderen als falsche Anfertigung einer Urkunde. 3. Gebrauchmachen zum Zwecke der Täuschung.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1230065
zurück