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Aktenzeichen IV 318/18

Datum 28.05.1918

Leitsatz 1. Ersetzt die Freigabe eines Vorrats von Lebens- oder Futtermitteln durch die Kriegsgesellschaft, der das ausschließliche Recht des Absatzes zusteht, die Erlaubnis zum Handel mit Lebens- und Futtermitteln nach § 1 RKVO. über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln usw. vom 24. Juni/29. Juli 1916 (RGBl. S. 581/861) -- KettenhVO. --? 2. Was ist unter "Handel" in § 13 a KettenhVO. zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E11F0058

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