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Aktenzeichen IV 551/17

Datum 13.11.1917

Leitsatz 1. Ist in Preußen ein Strafverfahren wegen Einkommensteuerhinterziehung, insbesondere die Erlassung eines Urteils, vor endgültiger Beendigung des Steuerveranlagungsverfahrens zulässig? 2. Ist der Strafrichter an die im Steuerveranlagungsverfahren getroffenen Feststellungen gebunden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E11A0051

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