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Aktenzeichen V 642/17

Datum 02.10.1917

Leitsatz Ist für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen ein Urteil des Landgerichts, das auf die Berufung gegen ein schöffengerichtliches Urteil ergangen ist, das Oberlandesgericht oder das Reichsgericht zuständig, wenn das Landgericht in der Lage gewesen wäre, gemäß § 369 Abs. 3 StPO. als Gericht erster Instanz zu erkennen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E1130035

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