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Aktenzeichen V 922/17

Datum 26.02.1918

Leitsatz 1. Zum Begriffe des Kriegshandelsvermittlers. 2. Inwieweit ist für die Bemessung des zulässigen Gewinns eines wesentlich als Kriegshandelsvermittler tätigen Eigenhändlers der dem bloßen Vermittler (Ageuten, Makler) zuzubilligende Verdienst maßgebend? 3. Wird die Bewertung des Eigenhändlers als Kriegshandelsvermittlers dadurch ausgeschlossen, daß er die rechtliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt oder daß er bei dem Geschäfte geringfügige Aufwendungen aus eigenen Mitteln macht? 4. Ist die Annahme eines Preises strafbar, der erst dadurch zur Erlangung eines übermäßigen Gewinns führt, daß sich nach dem Vertragsschluß die Gestehungskosten des Veräußerers verringern?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E08D0425

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