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Aktenzeichen III 428/17

Datum 19.11.1917

Leitsatz Über den Begriff des Verbrauchers im Sinne der Verordnung des Reichskanzlers über die Regelung des Fleischverbrauchs vom 21. August 1916 (RGBl. S. 941) §§ 2, 3, 4, 5, 8. 2. Wird der Empfänger von Fleischmarken, die ihm nicht zustehen, durch deren Gebrauch oder Verwendung nach § 14 Nr. 2 (§ 5 Abs. 2) dieser Verordnung strafbar? 3. Zum Tatbestand des Vergehens nach § 14 Nr. 5 in Zusammenhang mit §§ 2 u. 3 derselben Verordnung.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E07C0376

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