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Aktenzeichen V 646/17
Datum 15.01.1917
Leitsatz Wann kann im Sinne von § 43 StGB. die Ausführung der Tat als augefangen angesehen werden? Wann nimmt insbesondere bei Betrug die Täuschungshandlung ihren Anfang?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0770341
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