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Aktenzeichen IV 519/17

Datum 18.12.1917

Leitsatz Kann das Auskaufen einer Ware bei Händlern eines Bezirkes, in dem sie in Überfluß vorhanden ist, und ihr Weiterverkauf an Händler eines anderen Bezirkes, in dem an ihr Mangel herrscht, strafbaren Kettenhandel darstellen? Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (RGBl. S. 581) -- KettenhV. -- § 11.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0740337

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