zurück

Aktenzeichen IV 342/17

Datum 13.07.1917

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Militärbefehlshaber befugt, Höchstpreise festzusetzen? 2. Kann der Abschluß und die Erfüllung eines und desselben Vertrags, durch den die Höchstpreise überschritten werden, je die Alleintäterschaft eines Vergehens gegen § 6 Nr. 1 des Höchstpreisgesetzes hinsichtlich zweier Personen begründen? 3. Zum Begriffe des Widerstreits von Pflichten. nebst Nachträgen vom 28. Oktober 1914 (RGBl. S. 458) und 17. Dezember 1914 (RGBl. S. 513).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0460199

Download PDF

zurück