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Aktenzeichen I 119/17

Datum 12.07.1917

Leitsatz 1. Nach welchen Grundsätzen ist der Betrag der Höchstpreisüberschreitung zu berechnen? 2. Welches Gesetz findet auf die Fortsetzungstat Anwendung, wenn diese teils vor, teils nach Inkrafttreten des geltenden strengeren Strafgesetzes verübt ist? 3. Kann aus dem einheitlichen Zwecke, dem mehrere Geschäfte derselben Art dienen, gefolgert werden, daß die hierbei erfolgte Überschreitung mehrerer, unter sich verschiedener Höchstpreise in einer einheitlichen Fortsetzungstat begangen ist? 4. Müssen bei Umwandlung mehrerer, wegen verschiedener selbständiger Handlungen erkannter Geldstrafen zunächst die einzelnen Strafen unter Beobachtung der hierfür festgesetzten Höchstgrenzen in Freiheitsstrafe verwandelt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0400171

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