zurück

Aktenzeichen IV 318/17

Datum 06.06.1917

Leitsatz 1. Gewinnberechnung und Zuschlag zum Einkaufspreise. Garn als Gegenstand des täglichen Bedarfs oder des Kriegsbedarfs. 2. Trifft die Berechnung der Mindeststrafe nach dem Doppelten des Gewinns auch für den Mittäter zu, der nur die Hälfte des erzielten Kaufpreises erhalten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0390146

Download PDF

zurück