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Aktenzeichen V 420/17
Datum 19.06.1917
Leitsatz Bedarf es des Hinweises aus § 264 StPO., wenn dem Angeklagten nach dem Eröffnungsbeschluß versuchter schwerer Diebstahl -- mittels Einsteigens -- zur Last gelegt ist, das erkennende Gericht aber den Erschwerungsgrund verneinen will?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0300125
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