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Aktenzeichen V 282/17

Datum 12.06.1917

Leitsatz Zum Begriffe der öffentlichen Urkunde. Wird eine Privaturkunde dadurch, daß ein zuständiger Beamter sie prüft und mit einem Prüfungsvermerk versieht, ohne weiteres zu einer öffentlichen Urkunde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E02D0119

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