zurück

Aktenzeichen IV 290/17

Datum 29.06.1917

Leitsatz 1. Was ist Fordern von Preisen? 2. Zum Begriffe des Kriegshandelsvermittlers. 3. Ist zur Übermäßigkeit des Gewinns erforderlich, daß das äußerste zulässige Maß noch erheblich überschritten wird oder daß das Gesamtunternehmen gewinnbringend ist? 4. Ist der Vorbehalt erheblich, daß Angebot und Preise nicht zu gelten hätten, wenn sie gegen behördliche Maßnahmen oder Höchstpreise verstoßen sollten? 5. Strafzumessung nach § 44 StGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0290106

Download PDF

zurück