zurück

Aktenzeichen 280/17

Datum 29.06.1917

Leitsatz 1. Risikoprämie gegen die Gefahr der Beschlagnahme. 2. Ist die Risikoprämie auch dann in Ausatz zu bringen, wenn der Kaufmann infolge Irrtums über die Herkunft der Ware (Ausland statt Inland) ein Risiko für ausgeschlossen hielt? 3. Kann bei Berechnung des übermäßigen Gewinns eine tatsächlich aufgewendete, aber zu hohe Provision auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0280102

Download PDF

zurück