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Aktenzeichen V 430/17

Datum 27.06.1917

Leitsatz 1. Brotkarten und -marken als Gegenstand von Diebstahl und Hehlerei. Zum Wesen der Absicht rechtswidriger Zueignung und des Ansichbringens seines Vorteils wegen. 2. Wird der Tatbestand von Diebstahl oder Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die abgetrennten Brotmarken ohne die Karte keine rechtliche Gültigkeit haben, daß sie und die Brotkarten kein Recht auf den Bezug von Brot gewähren und daß die Brotkarten nach ihrer Bestimmung Berechtigungsausweise zum Empfange von Brot nur für den Berechtigten sein sollen? 3. Erfordert Gewerbsmäßigkeit die Absicht, die auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zeitlich unbegrenzt lange fortzusetzen? 4. Treffen Hehlerei an Brotmarken und -karten und Vergehen gegen die Kriegsverordnung über Brotmarken und -karten einheitlich zusammen? 1916 (RGBl. 1915 S. 363, 1916 S. 782) §§ 47 flg. Verordnung des Kreisausschusses in Mörs vom 29. Mai 1916 (Maßnahmen zur Versorgung mit Brot) §§ 2, 6, 15.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0260097

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