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Aktenzeichen III 202/17

Datum 25.06.1917

Leitsatz Ist ein Selbstversorger, der Ersparnisse von der ihm zur Ernährung seines Hausstandes zustehenden Getreidemenge verfüttert, auch nach § 9 Nr. 1 BRVO. vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl strafbar? Unentschuldbarer Strafrechtsirrtum.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0250095

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