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Aktenzeichen V 354/17
Datum 05.06.1917
Leitsatz Darf die unbeglaubigte deutsche Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks in der Hauptverhandlung zum Zwecke des Beweises verlesen werden? Ist Zuziehung eines Dolmetschers geboten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0240093
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