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Aktenzeichen I 175/17

Datum 21.06.1917

Leitsatz Ist der Irrtum des Täters über Sinn und Tragweite einer auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914 (RGBl. S. 327) erlassenen Vorschrift ohne weiteres dann als unverschuldet zu erachten, wenn deren Bedeutung noch nicht allgemein bekannt und klargestellt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0230091

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