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Aktenzeichen V 238/17

Datum 22.05.1917

Leitsatz Wie ist die Kostenentscheidung zu treffen, wenn das Hauptverfahren wegen einer gemeinschaftlich begangenen fortgesetzten gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hehlerei, sowie wegen einer selbständigen Übertretung eröffnet ist, das Urteil aber nur die Übertretung und einzelne Fälle der Hehlerei für nachgewiesen erachtet und in diesen mehrere teils gemeinschaftlich, teils nicht gemeinschaftlich begangene Handlungen erblickt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E01F0081

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