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Aktenzeichen V 183/17

Datum 24.04.1917

Leitsatz Kann ein Beamter, der durch Fahrlässigkeit bei einer im allgemeinen in den Kreis seiner Amtspflichten fallenden Tätigkeit den Tod eines Menschen verursacht hat, gegen die Anwendung des § 222 Abs. 2 StGB. geltend machen, daß er damals -- nach der Diensteinteilung -- zum Dienste nicht berufen war, sondern ihn nur versehentlich oder freiwillig ausgeübt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0160061

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