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Aktenzeichen I 60/17

Datum 15.03.1917

Leitsatz 1. Muß der Antrag, durch einen benaunten Sachverständigen Beweis zu erheben, stets beschieden werden, obwohl die Zuziehung von Sachverständigen und deren Auswahl im Ermessen des Gerichts steht? 2. Fragepflicht des Gerichts zur Klarstellung des Zweckes eines Antrags (Nichtangabe eines Beweissatzes).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0100042

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