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Aktenzeichen IV 50/17

Datum 02.03.1917

Leitsatz Ist bei Begehung einer Urkundenfälschung als Mittel, sich die Gelegenheit zur Begehung eines Diebstahls zu verschaffen und mit den gestohlenen Gegenständen einen Betrug zu verüben, die Annahme eines Zusammentreffens nach § 74 StGB. rechtlich möglich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640E0030004

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