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Aktenzeichen V 247/17
Datum 16.05.1917
Leitsatz Kann der Kaufmann bei der Festsetzung von Verkaufspreisen, die der Beurteilung nach der BRVO. gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 (RGBl. S. 467)/23. März 1916 (RGBl. S. 183) unterliegen, einen angemessenen Betrag zur Versicherung gegen Verluste aus Preisschwankungen ansetzen (Risikoprämie)? Muß er nach der BRVO. auf Gewinn ganz oder teilweise verzichten, wenn er sich überzeugt, zu teuer eingekauft zu haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF8B0416
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