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Aktenzeichen I 377/16
Datum 16.05.1917
Leitsatz Bleibt die Einziehung verbotswidrig hergestellten Weines trotz der gnadenweisen Niederschlagung des gegen den Hersteller gerichteten Strafverfahrens zulässig? Kann die Einziehung im selbständigen Einziehungsverfahren erfolgen? und Allerhöchster Gnadenerlaß vom 7. Januar 1916 (Bayerisches Justizministerialblatt S. 1), betr. die Niederschlagung von Strafverfahren gegen Kriegsteilnehmer.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF840386
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