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Aktenzeichen IV 206/17

Datum 11.05.1917

Leitsatz 1. Verhältnis des § 329 StGB. zur Bekanntmachung des Stellv. Kommandierenden Generals des IV. Armeekorps vom 10. November 1914 aus § 9 b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (Preuß. GS. S. 451) -- BZG. --. 2. Wird durch die Außerverfolgungssetzung des Angeklagten wegen Vergehens nach § 329 StGB. auch die Klage wegen Zuwiderhandlung gegen dieses Vergehen aus § 9 b BZG. verbraucht? 3. Kann ein auf Unzulässigkeit der Strafverfolgung lautendes Urteil durch die Hilfserwägung gestützt werden, daß das Gericht bei Zulässigkeit der Strafverfolgung zur Freisprechung gelangt wäre?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF800370

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