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Aktenzeichen IV 162/17

Datum 20.04.1917

Leitsatz Untersteht ein von der Militärbehörde als dienstunbrauchbar entlassener Landsturmpflichtiger wegen Betrügereien, die er während seiner Militärdienstzeit begangen hat, der bürgerlichen Gerichtsbarkeit, wenn gegen ihn beim Militärgericht noch ein Verfahren wegen unerlaubter Entfernung vom Heere anhängig ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF780352

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