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Aktenzeichen V 142/17

Datum 03.04.1917

Leitsatz Kann, wenn der Eröffnungsbeschluß zwei selbständige strafbare Handlungen annimmt, das Urteil dagegen nur eine dieser Handlungen als strafbar ansieht, von der Freisprechung hinsichtlich der nicht für strafbar erklärten Handlung abgesehen werden, weil beide Handlungen an sich im einheitlichen Zusammenhang ständen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF770351

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