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Aktenzeichen IV 6/17

Datum 09.02.1917

Leitsatz 1. Zur Auslegung des § 6 b 2 der Bekanntmachung der Stellvertretenden Generalkommandos des XII. und XIX. Armeekorps über Bestandsanmeldung und Beschlagnahme von Metallen vom 30. April 1915 -- Bekanntm. --. 2. Welchen Einfluß auf die Strafbarkeit des Zuwiderhandelnden hat der Irrtum darüber, was im Sinne der Bekanntmachung als Abfall zu gelten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF6D0332

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