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Aktenzeichen II 483/16
Datum 30.01.1917
Leitsatz Zur Auslegung eines Verbots nach § 9 b BZG., wodurch auch für Vereine und geschlossene Gesellschaften eine Polizeistunde festgesetzt wird.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF6B0327
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