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Aktenzeichen II 483/16

Datum 30.01.1917

Leitsatz Zur Auslegung eines Verbots nach § 9 b BZG., wodurch auch für Vereine und geschlossene Gesellschaften eine Polizeistunde festgesetzt wird.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF6B0327

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