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Aktenzeichen V 201/17

Datum 15.05.1917

Leitsatz 1. Darf der Strafrichter nachprüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen der Militärbefehlshaber im Interesse der öffentlichen Sicherheit ein Verbot nach § 9 b des Preuß. Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (GS. S. 451) -- BZG. -- erlassen kann? 2. Entfällt die Strafbarkeit einer Übertretung des Verbots, wenn der Militärbefehlshaber das Verbot nach der Übertretung wieder aufhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF650315

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