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Aktenzeichen III 77/17

Datum 19.03.1917

Leitsatz 1. Enthalten § 10 Abs. 1 BRVO. über das Verbot des Malzhandels vom 4. Mai 1916 und § 7 Abs. 1 BRVO. über die Malz- und Gerstenkontingente der Bierbrauereien sowie den Malzhandel vom 7. Oktober 1916 ein Verbot des Malzhandels? 2. Gehört Malz (Darrmalz) zu den "Gegenständen des täglichen Bedarfs" im Sinne der BRVO. gegen übermäßige Preissteigerung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF560285

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