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Aktenzeichen IV 85/17

Datum 16.03.1917

Leitsatz 1. Sind Hersteller und Händler verpflichtet, auf den Packungen der am 1. Juli 1916 in ihrem Besitze befindlichen, dem Kriegsaufschlag unterliegenden Vorräte an Zigaretten die Höhe des Kriegsaufschlags anzugeben? 2. Unterliegen die am 1. Juli 1916 im Besitze der Händler und Hersteller befindlichen versteuerten Vorräte an Zigaretten der Einziehung, wenn sie nicht innerhalb der vorgeschriebeuen Frist dem zuständigen Steueramte angemeldet worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF520274

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