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Aktenzeichen IV 124/17

Datum 23.03.1917

Leitsatz 1. Ist die rechtliche Form oder die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäfts für die Frage der Angemessenheit des Gewinns maßgebend? 2. Unterschied zwischen Eigenhandel und Kaufvermittlung. Sog. Leerverkauf. 3. Begriff des Kettenhandels und der unlauteren Machenschaften im Sinne von § 5 Nr. 3 BRVO. vom 23. März 1916. 4. Worin besteht der Vorsatz nach § 5 Nr. 3 dieser VO.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF510261

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