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Aktenzeichen I 477/18
Datum 14.12.1916
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen erlangen die von einem stellvertretenden Generalkommando auf Grund des § 9 b des Preuß. Belagerungszustandsgesetzes erlassenen Anordnungen auch im Bereiche der zum Armeekorpsbezirk gehörenden Festung Geltung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF500258
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