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Aktenzeichen V 137/17

Datum 20.03.1917

Leitsatz Kann auch eine nach den Verfahrensvorschriften unzulässige Revisionsbegründung als Nachholung der versäumten Handlung gelten, wenn die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision nachgesucht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF4D0253

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