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Aktenzeichen III 18/17

Datum 19.02.1917

Leitsatz Handelt der Leiter einer Schule, der im Einverständnis mit seiner vorgesetzten Dienstbehörde von seinen Schülern zur Vermittelung von Kriegsanleihezeichnungen Gelder in Empfang nimmt, in amtlicher Eigenschaft?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF4B0250

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