zurück

Aktenzeichen III 534/16

Datum 22.01.1917

Leitsatz Sind nach § 5 Abs. 2 BRVO. vom 4. November 1915, jetzt ersetzt durch BRVO. vom 14. Februar 1916 zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch, die Gemeindebehörden zur Höchstpreisfestsetzung im Großhandel zuständig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF440229

Download PDF

zurück