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Aktenzeichen V 630/16

Datum 13.02.1917

Leitsatz Zur Auslegung der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915/23 März 1916. Darf der Verkänfer, der beim Verkaufe das Übermaß des Preises nicht erkannt hat, nach erlangter Erkenntnis auf der Bezahlung des übermäßigen Preises bestehen? Macht er sich durch die Weigerung, den Preis angemessen herabzusetzen, eines Vergehens im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BRVO. schuldig?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF430227

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