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Aktenzeichen V 17/17

Datum 06.02.1917

Leitsatz Wann liegt im Sinne der Verordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine und für Schweinefleisch vom 14. Februar 1916 (RGBl. S. 99) der Verkauf eines Schlachtschweins vor? Kann ein solcher angenommen werden, wenn der Käufer das Tier erworben hat, um es noch einige Zeit zu mästen und erst dann zu schlachten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF410222

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