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Aktenzeichen III 649/16

Datum 08.01.1917

Leitsatz Nach welchen Gesichtspunkten ist die Übermäßigkeit des Gewinnes im Sinne des § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige Preissteigerung zu bestimmen? Ist es insbesondere zulässig, bei einem durch den Krieg außerordentlich gesteigerten Einkaufspreis ohne weiteres denselben Bruchteil davon als Gewinn zu berechnen, wie bei dem viel geringeren Friedenspreise? Innerer Tatbestand.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF3C0205

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