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Aktenzeichen IV 794/16

Datum 02.01.1917

Leitsatz Muß der Hehler wissen, daß der Vortäter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit der Vortat erforderliche Einsicht besessen hat? Welcher Feststellung bedarf es hierüber?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF3A0199

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