zurück
Aktenzeichen IV 794/16
Datum 02.01.1917
Leitsatz Muß der Hehler wissen, daß der Vortäter die zur Erkenntnis der Strafbarkeit der Vortat erforderliche Einsicht besessen hat? Welcher Feststellung bedarf es hierüber?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF3A0199
zurück