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Aktenzeichen V 394/16

Datum 12.12.1916

Leitsatz Ist das Preußische Kriegsministerium und ist die bei dem Kriegsministerium errichtete Kriegsrohstoffabteilung eine zur Abnahme von Versicherungen an Eidesstatt zuständige Behörde? Kommt diesen Stellen die Zuständigkeit zur Abnahme von Versicherungen an Eidesstatt um deswillen zu, weil der Stellvertretende Kommandierende General des VII. Armeekorps auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Abgabe solcher Versicherungen gegenüber der Kriegsrohstoffabteilung angeordnet hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF360187

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