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Aktenzeichen IV 659/16
Datum 21.11.1916
Leitsatz Bei Verdacht der Teilnahme ist der Zeuge unbeeidigt zu vernehmen, auch wenn das Strafverfahren gegen ihn gnadenweise niedergeschlagen worden ist.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF2C0158
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