zurück

Aktenzeichen V 405/16

Datum 03.11.1916

Leitsatz Kann bei Beleidigung des Mündels durch den Gatten des Vormunds das Vormundschaftsgericht eine Pflegschaft zur Stellung des Strafantrags anordnen, wenn der Vormund sich weigert, Strafantrag zu stellen? Muß das Vormundschaftsgericht dazu vorher ausdrücklich anordnen, daß dem Vormund für diese Angelegenheit die Vertretung entzogen wird? Kann der Strafrichter die Gesetzmäßigkeit und Richtigkeit der Anordnungen des Vormundschaftsrichters nachprüfen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF2B0156

Download PDF

zurück