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Aktenzeichen I 390/16
Datum 19.10.1916
Leitsatz 1. Private Ortsbesichtigung durch einzelne Gerichtsmitglieder. 2. Kann die Revision darauf gestützt werden, daß einzelne Mitglieder des erkennenden Gerichts vor der Hauptverhandlung den Tatort ohne Beobachtung der Bestimmungen über die Einnahme eines richterlichen Augenscheins besichtigt haben?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF2A0154
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