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Aktenzeichen I 311/16

Datum 12.10.1916

Leitsatz 1. Verpflichtung der Mitglieder des Vorstands einer Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zum Antrag auf Konkurseröffnung. 2. Muß die hierzu geforderte Überschuldung unmittelbar aus dem Inhalt der Bilanz ersichtlich sein oder genügt es, wenn die Unrichtigkeit einer die Überschuldung nicht ergebenden Bilanz dem Vorstandsmitgliede bekannt gewesen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF290151

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