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Aktenzeichen I 136/16
Datum 08.05.1916
Leitsatz Hat ein Fischbehälter, der in ein Flußbett eingelassen ist, als umschlossener Raum zu gelten, wenn er einen Innenraum von solcher Größe hat, daß er von Menschen betreten werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF100073
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