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Aktenzeichen I 66/16
Datum 17.04.1916
Leitsatz 1. Befinden sich Sachen, die ohne Wissen oder gegen den Willen einer Person in deren ausschließliche Gewalt gelangt sind, im Gewahrsam dieser Person? 2. Unter welchen Umständen kann Diebstahl an einer vom Täter vorher bereits unterschlagenen Sache begangen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF0B0046
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