zurück
Aktenzeichen III 942/15
Datum 03.04.1916
Leitsatz Ist die Strafdrohung des § 15 des Braunschweigischen Fürsorgegesetzes auf eine in Braunschweig begangene Zuwiderhandlung anwendbar, wenn die öffentliche Fürsorgeerziehung von einer anderen deutschen Behörde angeordnet worden ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DF060020
zurück